Die elektronische Rechnungsstellung wird zunehmend von öffentlichen Auftraggebern vorgeschrieben.
Die Länderarchitektenkammern Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sowie das Vergabeportal Nordrhein-Westfalen und das E-Rechnungsportal des Bundes haben Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung von Leistungen für die öffentliche Verwaltung zusammengestellt.
- AK Baden-Württemberg
- AK Nordrhein-Westfalen
- Vergabeportal Nordrhein-Westfalen
- E-Rechnungsportal des Bundes
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