Der bdla hat zusammen mit den planenden Verbänden und kommunalen Spitzenverbänden eine Resolution zum Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission mitgezeichnet. Konkret handelt es sich um die Abschaffung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV (Schätzung des Auftragswerts - Losvergabe) und die daraus resultierende Verpflichtung einer europaweiten Ausschreibung von Planungsleistungen für Bauvorhaben ab ca. 1 Mio. €. Die Entschließung appelliert an die Bundesregierung, der EU-Kommission nicht nachzugeben und die rechtliche Beurteilung durch den EuGH abzuwarten.
Die Resolution finden Sie auf der Webseite der BAK
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