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Bundesregierung verabschiedet Klimaanpassungsgesetz

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Vom Bundesumweltministerium vorgelegter Regierungsentwurf für ein Klimaanpassungsgesetz am 13.7.2023 beschlossen

Mit dem Gesetz wird erstmals ein strategischer Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland geschaffen. Städte und Gemeinden sind in besonderer Weise betroffen, wenn es um konkrete Vorsorge für die Folgen der Klimakrise geht. Daher sollen mit diesem Gesetzentwurf die Länder beauftragt werden, für systematische und flächendeckende Klimaanpassungsstrategien in den Ländern und für Klimaanpassungskonzepte für die Gebiete der Gemeinden und Kreise zu sorgen. Zugleich verpflichtet sich die Bundesregierung mit dem Gesetz dazu, in Zukunft eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen zu verfolgen.

Das neue Klimaanpassungsgesetz setzt den strategischen Rahmen für die künftige Klimaanpassung in Bund, Ländern und Kommunen. Dieser Rahmen soll es ermöglichen, alle Anstrengungen für die Klimaanpassung auf allen Ebenen zu koordinieren und über alle Handlungsfelder hinweg voranzubringen. Ziel ist es, dass künftig auf allen föderalen Ebenen Konzepte zur Klimaanpassung erarbeitet werden, um mit einer systematischen Betroffenheitsanalyse und Maßnahmenplanung die erforderlichen Schritte für eine flächendeckende Klima-Vorsorge in Deutschland zielgerichtet anzugehen.

Das neue Klimaanpassungsgesetz wird vor allem durch drei Kernelemente geprägt:

Stärkung der Klimaanpassung vor Ort: Für eine wirkungsvolle Vorsorge sollen möglichst flächendeckend, insbesondere auf lokaler Ebene, Anpassungskonzepte und Maßnahmenpläne auf der Grundlage von Risikoanalysen erstellt werden. Die Länder werden daher mit dem Klimaanpassungsgesetz beauftragt, (1) eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen, (2) dafür Sorge zu tragen, dass lokale Klimaanpassungskonzepte auf der Grundlage von Risikoanalysen aufgestellt werden – mit Bezug zu Gebieten der Gemeinden und Kreise - und (3) dem Bund zu berichten, wie viele Gemeinden und Kreise entsprechende Konzepte haben. Die Länder haben bei der Ausgestaltung der Klimaanpassungskonzepte auf lokaler Ebene viele Spielräume und können etwa bestimmen, dass diese nur für Gebiete von Gemeinden über einer bestimmten Einwohnerschwelle zu erstellen sind.

Das Klimaanpassungsgesetz des Bundes wird positiv wirken - besonders ehrgeizig ist es aber leider nicht, der bdla hatte bessere Regelungen vorgeschlagen. Immerhin werden flächendeckende Anpassungskonzepte obligatorisch. Viel wird nun von der bis Ende 2024 zu entwickelnden Klimaanpassungsstrategie abhängen. Der bdla bringt sich bereits fachlich und politisch in die Debatte ein.

Mario Kahl, bdla-Bundesgeschäftsführer


Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes: Die Bundesregierung soll per Gesetz verpflichtet werden, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen. Die Strategie wird regelmäßig aktualisiert und fortlaufend umgesetzt. Damit wird die bestehende deutsche Anpassungsstrategie weiterentwickelt. Künftig lassen sich mit konkreten, messbaren Zielen Maßnahmen und Instrumente zielgenauer ausrichten. Die Ziele werden nicht im Gesetz festgeschrieben, sondern in einem separaten Strategieprozess entwickelt. Bürgerinnen und Bürger sowie Länder und Verbände werden bei dieser Entwicklung einbezogen werden. Die erste Klimaanpassungsstrategie in neuer Form soll bis Ende 2024 von der Bundesregierung beschlossen werden, auch wenn das Gesetz ihr dafür bis zum Ende der Legislaturperiode Zeit ließe.

Berücksichtigungsgebot: Als weitere Instrumente zur Stärkung der Klimaanpassung in Deutschland haben Träger öffentlicher Aufgaben nach dem Gesetzentwurf bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen.  Die Träger öffentlicher Aufgaben sollen auch darauf hinwirken, dass sie im Rahmen von Maßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich bereits versiegelte Böden, deren Versiegelung dauerhaft nicht mehr für deren Nutzung notwendig ist, in den natürlichen Bodenfunktionen, soweit dies erforderlich und zumutbar ist, wiederherstellen und entsiegeln.

Parallel zum gesetzgeberischen Prozess für das Klimaanpassungsgesetz und zur Entwicklung der Klimaanpassungsstrategie diskutieren Bund und Länder im Rahmen der Umweltministerkonferenz (UMK), wie eine langfristige, verlässliche Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen aussehen kann.

Nach dem Beschluss durch das Kabinett liegt der Entwurf für ein Klimaanpassungsgesetz als nächstes dem Bundesrat und dem Bundestag zu Befassung und Verabschiedung vor.

Klimaanpassungsgesetz

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