Am 15. Februar 2017 fand im Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eine öffentliche Anhörung zum neuen Städtebaurecht statt.
Geladen waren acht Sachverständige, die den `Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ diskutierten. Im Zentrum standen die beiden Kontroversen um die Einführung eines § 13b BauGB und der neuen Baugebietskategorie `Urbane Gebiete´.
Die Anhörung war durch die Meinungen einzelner Lobbygruppen und weniger durch wissenschaftlichen, fachlich unabhängigen Sachverstand geprägt. Anders die Erläuterungen des Sachverständigen Prof. Dr. Arno Bunzel (DIFU). Er präsentierte den Ausschussmitgliedern die Ergebnisse des Planspiels zur Städtebaurechtsnovelle 2016/2017. Die Empfehlungen der Planspielkommunen zu den beiden o.g. Kontroversen lauten zusammengefasst:
- Die befristete Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß des geplanten § 13b BauGB wird als verständlich, in ihrer Wirkung jedoch übereinstimmend als kritisch bewertet, da sie im Widerspruch zum grundsätzlichen planerischen Ziel der „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ steht und Ausgleichserfordernisse auch auf Flächen entfallen, auf denen noch ein baulicher Eingriff stattgefunden hat.
- Die Einführung des urbanen Gebietes wird grundsätzlich begrüßt. Es werden hierzu differenzierte Empfehlungen gegeben.
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