Kurz vor den Europawahlen haben die Parlamentarier das Renaturierungsgesetz am 27.02. mit 329 Ja-Stimmen zu 275 Nein-Stimmen angenommen. Vorausgegangen war ein jahrelanges intensives Ringen zwischen EU-Parlament und Mitgliedsstaaten, um wesentliche Inhalte wie Prozentanteile der wiederherzustellenden Flächen und der zeitliche Umsetzungshorizont.
Konkret verpflichtet das Gesetz die Mitgliedsstaaten bis Ende 2030 dazu, mindestens 30 % der geschädigten Lebensräume (Wälder, Grasland, Feuchtgebiete, Flüsse, Seen) in einen guten Zustand versetzen, der bis 2040 auf 60 % und bis 2050 auf 90 % ansteigen soll. „Guter Zustand“ bedeutet in Bezug auf eine Fläche eines Lebensraumtyps die Eigenheit, in dem die wesentlichen Merkmale des Lebensraumtyps, insbesondere Struktur und Funktionen sowie charakteristische Arten bzw. Artenzusammensetzung ein hohes Maß an ökologischer Integrität, Stabilität und Widerstandsfähigkeit aufweist. Vorrangig sollen sich die EU-Staaten dabei um die „Natura-2000-Gebiete“ kümmern.
Insbesondere weist auch der Artikel 8 zur Sicherung und Erhöhung städtischer Ökosysteme ein erhebliches Betätigungspotenzial für den Berufsstand auf. Dort formuliert sollen die Mitgliedsstaaten bis Ende 2030 sicherstellen, dass es zu keinem Nettoverlust an Grünflächen und Baumüberschirmungen, bzw. ab 2030 zu einem nachweisbaren städtischen Grünflächenzuwachs kommt.
DNR-Geschäftsführer Florian Schöne bringt das nun vorliegende Ergebnis auf den Punkt: „Jetzt sind die EU-Mitgliedstaaten gefragt, zeitnah mit der Umsetzung zu beginnen und ambitionierte Wiederherstellungspläne zu erarbeiten. Gleichzeitig sehen wir die EU in der Verantwortung, einen ausreichenden Finanzierungsrahmen zur Umsetzung der Verordnung auf die Beine zu stellen. Denn ohne finanzielle Anreize wird es nur schwer gelingen, gemeinsam mit den Landnutzerinnen und Landnutzern echte Fortschritte bei der Wiederherstellung unserer Ökosysteme zu erzielen.“
Das nun verabschiedete Gesetz ist weltweit das erste seiner Art, das eine ganze Staatengemeinschaft dazu verpflichtet, Natur nicht nur zu bewahren, sondern zusätzlich bereits zerstörte oder geschädigte Ökosysteme wieder in einen guten Zustand zu bringen. Das Renaturierungsgesetz muss abschließend vom Europäischen Rat angenommen werden.
- Der Gesetzestext kann hier eingesehen werden.
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