Das Bundeskabinett hat am 01. Februar 2017 das Bundesprogramm Blaues Band Deutschland beschlossen.
Damit wird die Bundesregierung verstärkt in die Renaturierung von Bundeswasserstraßen investieren und neue Akzente in Natur- und Gewässerschutz, Hochwasservorsorge sowie Wassertourismus, Freizeitsport und Erholung setzen.
Die im Eigentum des Bundes stehenden Wasserstraßen durchziehen wie ein blaues Band ganz Deutschland. Die Anforderungen an diese Wasserstraßen haben sich aber gewandelt. Derzeit wird vor allem noch das Kernnetz der großen Flüsse und Kanäle für den Gütertransport genutzt (ca. 4.500 km). Dazu kommen allerdings ca. 2.800 km Nebenwasserstraßen, auf denen kaum noch Fracht unterwegs ist. Vor allem diese Nebenwasserstraßen, die heute für den Gütertransport praktisch ohne Bedeutung sind, sollen zukünftig gleichermaßen ökologisch entwickelt und für Freizeit und Erholung aufgewertet werden.
Das gemeinsam vom Bundesverkehrsministerium und Bundesumweltministerium erarbeitete Bundesprogramm Blaues Band Deutschland stellt einen Handlungsrahmen für die nächsten Jahre und Jahrzehnte dar. Es konzentriert sich zwar auf das Netz der Nebenwasserstraßen, definiert aber auch für die viel befahrenen Bundeswasserstraßen sogenannte `ökologische Trittsteine´.
Mit dem Bundesprogramm Blaues Band Deutschland übernimmt der Bund Verantwortung für die in seinem Eigentum stehenden Wasserstraßen und setzt die Kompetenz der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung zur Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Flusslandschaften ein. Es wird deutlich gemacht, dass nicht nur der Güterverkehr das allein ausschlaggebende Kriterium für Investitionsentscheidungen ist, sondern auch bewertet wird, welchen Freizeitnutzen und welche ökologischen Entwicklungsmöglichkeiten eine Wasserstraße hat.
Das Bundesprogramm wurde unter folgendem Link veröffentlicht: Bundesprogramm Blaues Band
Die Bundesregierung wird das Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ in folgenden acht Feldern in Angriff nehmen:
- Bis 2020 Schaffung der rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Renaturierungsmaßnahmen an Bundeswasserstraßen.
- Bis 2018 Etablierung eines Förderprogramms beim Bundesumweltministerium zur Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen in den Auen, die nicht vom Bund durchgeführt werden.
- Erstellung von Entwicklungskonzepten für Nebenwasserstraßen.
- Kontinuierliche Umsetzung von Renaturierungsprojekten als `ökologische Trittsteine´ im Kernnetz der Bundeswasserstraßen.
- Bis 2018 Erarbeitung eines bundesweiten Fachkonzepts `Biotopverbund Gewässer und Auen´.
- Ständige Integration der vorhandenen ökologischen Leitbilder und Entwicklungsziele bei allen Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen.
- Vorbildliche Einbeziehung der Flächen der öffentlichen Hand.
- Regelmäßige Erfolgskontrolle für die einzelnen Renaturierungsprojekte und das Bundesprogramm insgesamt.
Wesentliche Elemente sind:
- Es wird ein integrativer Ansatz bei der Unterhaltung und Ausbau gewählt, bei dem neben der schifffahrtlichen und wassertouristischen Nutzung auch die Leistungsfähigkeit und Funktionsfähigkeit von Natur und Landschaft sowie das Landschaftsbild sicherzustellen ist sowie die Umsetzung der WRRL gewährleistet wird.
- Im Nebennetz sollen weitgehende Renaturierungsmaßnahmen auf der Basis von Entwicklungskonzepten umgesetzt werden
- Im Kernnetz werden Renaturierungsmaßnahmen als „Ökologische Trittsteine“ durchgeführt. Länder, Gemeinden und Verbände können Projekte vorschlagen.
- Das Programm wird großzügig mit Haushaltsmitteln ausgestattet, es wird mit 50 Mill€ jährlich bis 2050 gerechnet. Die Gegenfinanzierung erfolgt z.T. durch unterlassene Unterhaltung an nicht mehr benötigten Wehren/Schleusen und Flussstrecken.
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