Der bdla hat umfangreiche Moderenisierungen der Definition des/der Landschaftsarchitekt:in auf den Webseiten der Bundesanstalt für Arbeit sowie der Bundesarchitektenkammer erwirkt.
Grundlage hierzu waren intensive Vorarbeiten unseres Verbands. Wir kennzeichnen die Aufgabenfelder Profession prägnant mit fünf Kernkompetenzen:
- Freiräume gestalten
- Landschaften entwickeln
- Städte planen
- Natur schützen
- Projekte realisieren
Die Neuerungen können unter folgende Links abgerufen werden:
Die Überarbeitungen sind ein weiteres Beispiel einer fruchtbaren und konstruktiven Zusammenarbeit mit der Bundesarchitektenkammer.
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