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Erfolgreiche bdla-Bauleiter:innen-Gespräche in Bochum

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Wiederum sehr gut nachgefragt waren mit über 450 Teilnehmenden vor Ort und etwa 70 Online zugeschalteten Personen die 27. Bauleiter:innen-Gespräche. Die Auswahl der Vorträge wiesen abermals eine große Vielfalt auf: Normungsarbeit, Drohneneinsatz beim Aufmaß oder rechtliche Fallstricke in den HOAI-Leistungsphasen 6 und 7 sind beispielsweise zu nennen.

   

bdla-Bauleiter:innen-Gespräche Bochum •

Sebastian Dreier/Christian Rochner: Vortrag Innovative Aufmaßmethoden •

Klaus Rommel: Vortrag zu Chat GTP im Bauwesen •

v.l.n.r. Tom Kirsten, bdla-Fachsprecher Bautechnik und Normenwesen sowie Moderator, Thomas Haas, Fachreferent BGSt. •

Exkursion A: Kokereipark Dortmund & Deusenberg •

Exkursion A: Kokereipark Hansa •

Exkursion C: Hoeschpark Dortmund •

Exkursion C: Hoeschpark Dortmund •

Exkursion C: Hoeschpark Dortmund •

bdla-Präsident Prof. Stephan Lenzen verwies in seiner Begrüßungsrede auf die noch gute wirtschaftliche Lage für die meisten Planungsbüros, der stockende Novellierungsprozess der HOAI sowie den bundesweit zu beobachtenden Rückgang von Wettbewerben. Hinsichtlich des laufenden Bundestagswahlkampfs stellte er fest, dass das Thema „Klima/Klimaanpassung“ aus dem politischen Fokus zu geraten scheint und es umso wichtiger ist, sowohl seitens des Berufsstands aber auch durch jeden Einzelnen, dem aktiv entgegenzutreten. Abschließend machte er noch auf die Initiative des bdla zur Mitgliedergewinnung aufmerksam. Folgende Vorträge wurden gehalten:

Tom Kirsten, bdla Fachsprecher Bautechnik und Normenwesen, gab einen Überblick der laufenden Regelwerksarbeit. In 2024 wurden insgesamt 14 Regelwerke und einschlägige Veröffentlichungen mit Bezug zu Freianlagen überarbeitet oder neu veröffentlicht. Er griff unter anderem das neue Arbeitsblatt DWA-A 138-1 „Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser Teil 1: Planung, Bau, Betrieb“ heraus, das kürzlich veröffentlich worden ist. Des Weiteren adressierte er wesentliche Änderungen in der DIN 4262-1:2024-07 „Rohre und Formstücke für die unterirdische Entwässerung im Verkehrswege- und Tiefbau“ und DIN 1986-3:2025-07 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“. Auch bei der FLL-Gewässerabdichtungsrichtlinie gibt es Neuerungen hinsichtlich der Anforderungen an Werkstoffe und Bauweisen. In diesem Zusammenhang wird der Verband ein mehrtägiges Präsenzseminar in Zusammenarbeit mit der FH Erfurt zur Regenwasserbewirtschaftung im 1. Halbjahr dieses Jahres anbieten. Ferner sind zwei FLL-Regelwerke frisch im Januar erschienen: Zum einen der Fachbericht „Biodiversität“ und weiter die „Kostenplanung Freianlagen“. Abschließend verweist er auf den Normungs-Monitor des DIN.

Dr. Sebastian Schattenfroh, bdla-Justiziar, referierte über das Spannungsfeld zwischen Recht und Technik in den Leistungsphasen 6 und 7 der HOAI und die daraus resultierenden Herausforderungen in der Praxis. Er führte eingangs aus, dass Umfang und Grenzen der Rechtsberatung auf den § 5 des Rechtsdienstleistungsgesetz fußen. Er ging weiter auf die Abgrenzung zwischen „Rechtlich korrekt Planen“ und „Rechtsberatung“ vertiefend ein. Beispielsweise sei das Begleiten von Vergabeverfahren noch kein Problem; allerdings ist die vollständige Durchführung von Vergabeverfahren bereits eine Rechtsberatung. Deutlich machte er zudem, dass das Zusammenstellen der Vergabeunterlagen nur das sog. „Einsammeln“ bzw. in eine sinnvolle Struktur bringen umfasst. In Bezug auf die Leistungsphase 7 umriss er Aspekte der Aufklärungspflicht sowie Lösungsansätze bei der Preisprüfung und Kostenüberschreitungen. Als ein Gesamtfazit betonte er, bei Zweifeln die Beratung nicht zu erbringen, sondern darauf zu verweisen, dass es sich um eine Rechtsberatung handelt

Die Ertüchtigung und Aufwertung urbaner Räume durch (neue) klimaresiliente Bäume war Gegenstand des Vortrags von Christoph Dirksen, Wilhelm Ley Baumschulen. Dabei ging er auf eine Reihe von Baumsorten ein, die sich an mannigfaltige ökologische Rahmenbedingungen anpassen können und gab zudem Hinweise für gelungene Anpflanzmaßnahmen. Er hob hervor, dass ein gutes Pflege- und Entwicklungsmanagement weiterhin notwendig ist, um langfristig positive Ergebnisse zu gewährleisten. Den „einen“ klimaresilienten Baum gibt es jedoch nicht, die Mischung ist der Schlüssel des Erfolgs. Er empfiehlt zudem bei Ausschreibungen, vorab eine Marktanalyse/-abfrage durchzuführen bzw. Produktionsaufträge schon Jahre vorher zu erteilen und gab Praxisbeispiele für einen richtigen Pflanzschnitt.

Christian Rochner, 3ds-scan, und Sebastian Dreier, VERMATECH, stellten innovative Aufmaß-Methoden durch Drohnen und Smartphone vor. Eingangs informierten sie über rechtliche Rahmenbedingungen und Arten der Fluggenehmigungen, die gegeben bzw. vorhanden sein müssen. Gegenübergestellt wurden weiter Vor- und Nachteile eines Aufmaßes mit einer Drohne. Vorteile sind unter anderem die schnelle Datenerfassung sowie ein eine hohe Detailgenauigkeit der aufgenommenen Bereiche. Als nachteilig wirken sich noch die hohen Anschaffungskosten sowie die großen Datenmengen aus. Für die photogrammetrische Auswertung ist zudem ein leistungsstarker Rechner und spezielle Software notwendig. Jedoch kann als Fazit gesagt werden, dass mittlerweile auch mit Smartphone bzw. Tablet ein zufriedenstellendes Aufmaß möglich ist.

Ein zweiter juristischer Vortrag wurde von Dr. Sven Kerkhoff, Jurist der AKNW, bestritten. Er stellte ein BGH-Urteil vor, in dem festgestellt wird, dass das Berufsbild des Architekten in vielfacher Hinsicht Berührungen zu Rechtsdienstleistungen zum Erreichen der vereinbarten Planungs- und Überwachungsziele aufweist. Das Risiko von Abmahnungen durch Rechtsanwaltskammern und/oder Rechtsanwält:innen bei Verstößen durch unerlaubte Rechtsdienstleistungen ist demnach hoch. Im Folge dessen beleuchtete er die Frage, ob und wie weit Rechtdienstleistungen durch Landschaftsarchitekt:innen „durch Gesetz erlaubt“ ist. Anhand einiger Beispiele zeigte er Fälle nach Leistungsphasen auf, bei der eine Dienstleistung durch Landschaftsarchitekt:innen möglich, grenzwertig sowie nicht erlaubt sind. Als Fazit kann gesagt werden, dass trotz rechtlicher Regelung und höchstrichterlicher Urteile des BGB, es häufig zu Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen planerischer Beratung und Rechtsdienstleistung gibt.

Den Abschluss des ersten Tagungstages bildete der Vortrag zum Asphalt von Jutta Borek, HTW Dresden. Einführend stellte sie wesentliche Unterschiede zwischen Asphalt und Beton vor. Anhand von praktischen Anwendungsfällen im Wasserbau, Wegebau oder für Parkdecks erläuterte sie die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten. Vertiefend verwies sie auf notwendige Kriterien beim Einsatz wie vorgesehene konkrete Anwendungssituation, maßgebende Regelwerke oder unterschiedliche Asphaltarten in den Regelwerken, u. a. ZTV-Asphalt oder die Merkblätter der FGSV. Sie hob zudem hervor, dass Ausbauasphalt auch ein beträchtliches Potenzial zur Wiederverwertung, beispielsweise als ungebundene untere Tragschicht oder für Bankettschüttungen, aufweist.

Zum Auftakt des zweiten Veranstaltungstags informierte Klaus Rommel, Der BauleiterCoach, über ChatGPT und dessen Potenziale für die Bauleitung. Insbesondere bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Bearbeitung von Nachträgen oder dem Vergleich von Angeboten von Bieter:innen können KI-tools substantielle Arbeitserleichterungen ermöglichen. Allerdings bleibt die abschließende Einschätzung und Überprüfung der Ergebnisse immer noch Aufgabe des/der Anwender:innen. Er betonte, dass diese tools in erster Linie als unterstützende Partner und Assistenten bei Routineaufgaben im Arbeitsalltag angesehen werden soll.

Prof. Dr. Brigitte Helmreich, TUM, referierte über die Möglichkeiten der Niederschlagswasserbehandlung vor der Versickerung. Eingangs verwies sie auf das im Oktober 2024 erschienene Arbeitsblatt DWA-A 138-1 „Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“ als wesentliches Regelwerk. Generell kann gesagt werden, dass Niederschlagswasser immer stofflich belastet ist und vor der Versickerung zum Schutz des Grundwassers zu behandeln ist. Konkret herausgegriffen wurde die stoffliche Belastung von Dächern durch Kupfer und Zink. Problematisch seien auch Biozide aus Fassadenabflüssen. Als praktische Umsetzungsmöglichkeiten werden die dezentrale Behandlungsanlage, Versickerungsmulden, Rinnen- und Schachtsysteme vorgestellt. Des Weiteren ging sie auf die Baumrigole ein, welche zwar keine Versickerungsanlage darstellt, damit aber kombiniert werden kann.

Last but not least stellte Katja Erke, Landschaftsmanufaktur, in ihrem Vortrag das FLL-Bewertungssystem zu nachhaltigen Freianlagen vor. Einführend beschrieb sie den Entwicklungsprozess für ein solches Bewertungssystem im FLL-Arbeitskreis „Nachhaltigkeit von Freianlagen“. Beabsichtigt war und ist es, die Nachhaltigkeit aller Freianlagen zu steigern bzw. einen Maßstab für messbare Nachhaltigkeit den Planenden im Projektprozess an die Hand zu geben. Anhand der HOAI-Leistungsphasen stellte sie die Anwendung des Bewertungssystems vor. Wichtig neben der Bewertung der einzelnen Qualitäten (u. a. ökologisch, ökonomisch oder Standort) ist insbesondere eine Zielvereinbarung mit der Bauherrn:in zu treffen. Sie betonte jedoch, dass Pflege und Instanthaltung wesentliche Bausteine für nachhaltige Freianlagen darstellt. Eine Digitalisierung des Bewertungssystems in Form von einer Überführung in ein Programm wird angestrebt.   

Den Abschluss der diesjährigen Bauleiter:innen-Gespräche bildeten insgesamt drei angebotene Exkursionen: Besucht wurden der Kokereipark und der Hoeschpark in Dortmund (beide IGA 2027-Projekte) sowie der Gethmannsche Garten in Hattingen. Parallel dazu veranstaltete Arno Tröger, trögerlandschaft, ein Kompaktseminar zu Bewegungsfugen bei Bauweisen mit gebundenen Baustoffen. 


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