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Breites Bündnis fordert: Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung ins Grundgesetz

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Die Allianz Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung hat ein Forderungspapier für eine Verankerung der Klimaanpassung in das Grundgesetz formuliert.

Die Allianz ist ein von der DWA – Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. – initiierter und koordinierter Zusammenschluss von Stakeholdern verschiedener Fachdisziplinen, darunter Stadtplanung, Landschaftsarchitektur und Wasserwirtschaft. Als Mitglied bringt der bdla seine Expertise zur klimaresilienten Gestaltung von Städten und Landschaften ein und setzt sich aktiv für die Umsetzung wirksamer Anpassungsmaßnahmen ein.

Konkret fordert die Allianz, die Klimaanpassung nach Artikel 91a als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Dies würde die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen rechtlich absichern und für die notwendige finanzielle Ausstattung sorgen. Des Weiteren ergäben sich dadurch weitere Synergieeffekte:

·       Verbindliche Beteiligung des Bundes: Schaffung eines geeigneten rechtlichen Rahmens, zentraler Koordinationsstrukturen sowie Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen.

·       Verbindliche Beteiligung der Länder: Sicherstellung von Finanzierung und Koordination von Maßnahmen, Anpassung der Landesgesetzgebung, regionale Umsetzung und Berichterstattung an den Bund.

·       Stärkung von Ländern und Kommunen: Langfristige Finanzierungssicherheit und Verstetigung der Zusammenarbeit zwischen den föderalen Ebenen.

·       Abbau von Ungleichheiten: Gerechte Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen zur Reduzierung regionaler und sozialer Disparitäten.

Neben dem Forderungspapier der Allianz hat der bdla ein eigenes Statement aus Sicht der Landschaftsarchitektur für eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung entwickelt. Dort wird unter anderem auf das beträchtliche Potential von Freiraum- und landschaftsplanerischen Maßnahmen zur Begegnung des Klimawandels verwiesen.

bdla-Präsident Prof. Stephan Lenzen: „Freiraum kann fast alles und Landschaftsarchitekt:innen tragen durch dessen intelligente Multicodierung erheblich zum Meistern der epochalen Herausforderungen des Klimawandels bei. Daher bedarf es einer konsequenten und auskömmlichen Mittelausstattung, die allen Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt wird. Der Bund ist aufgerufen, Klimaanpassung und natürlichen Klimaschutz als zentrales Instrument der regionalen Strukturpolitik als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz festzuschreiben“.

Trotz der weiterhin bestehenden Dringlichkeit dieses Themas, bleibt die Notwendigkeit von Klimaschutz und Klimaanpassung im aktuellen Bundestagswahlkampf weitgehend unbeachtet – ein Versäumnis, das den zukünftigen Herausforderungen nicht gerecht wird.

Konkret werden die Folgekosten des Klimawandels in Deutschland bis 2050 allein auf rund 900 Milliarden Euro geschätzt. Maßnahmen zur Klimaanpassung sind daher nicht nur ein Gebot der Vorsorge, sondern auch ein wirtschaftlicher Imperativ: Sie minimieren zukünftige Kosten, schaffen resilientere Städte und Gemeinden und erhöhen die Lebensqualität.

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