Am 27.03.2025 ist das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beauftragte Sachverständigengutachten zur Anpassung der Honorarberechnung für eine künftige HOAI-Reform veröffentlicht worden. Die 619 Seiten warten mit interessanten Ergebnissen auf.
Das Gutachten ist auf der Homepage des BMWK verfügbar.
Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem Gutachten um eine wissenschaftliche Ausarbeitung im Ergebnis der Diskussion im informellen Begleitkreis der Bundesregierung handelt. Alle weiteren Entscheidungen werden im Verordnungsgebungsverfahren für eine neue HOAI durch das Bundeswirtschaftsministerium getroffen, das die Aufgabe hatte und haben wird, den Referentenentwurf zur HOAI zu erstellen. Das Gutachten stellt damit die wichtige Grundlage für die entscheidende Novellierung der HOAI dar.
Wichtig ist jetzt, dass die kommende Bundesregierung die fast fertige Novellierung der HOAI vollendet und es zum 01. Januar 2026 eine HOAI 2026 in Kraft tritt.
Prof. Stephan Lenzen
Präsident des bdla
Das Gutachten wird vom bdla noch eingehend analysiert werden. Nach einer ersten Durchsicht bestätigt sich, dass die Honorarwerte durchgängig erheblich erhöht werden müssen, sowohl bei den Flächenplanungen als auch bei den Objekt- und Fachplanungen.
Verfasst von einem Team der Bietergemeinschaft Universität Stuttgart, Stuttgart (Konsortialführerin) unter Prof. Christian Stoy, Hans Lechner ZT e.U., Wien, zeigen die wissenschaftlichen Ergebnisse auf, wie weit sich die HOAI seit der letzten Aktualisierung der Tafelwerte 2012 von ihrer ökonomischen Basis, angemessene Orientierungswerte für Honorare für Architekt:innen und Ingenieure zu empfehlen, entfernt hat.
Beispiele für den Anpassungsbedarf der HOAI-Tafelwerte (jeweils für durchschnittliche Anforderungen):
LB Landschaftsplan (1000 Hektar):
HOAI 2021: 27.973-32.826 Euro
HOAI 202X: 107.965-118.378 Euro (Seite 107 des Endberichts)
LB Grünordnungsplan (1000 Hektar):
HOAI 2021: 6.067-6.980 Euro
HOAI 202X: 11.905-12.897 Euro (Seite 107 des Endberichts)
LB Freianlage (100.000 Euro anrechenbare Kosten):
HOAI 2021: 20.574-25.659 Euro
HOAI 202X: 28.502-35.547 Euro (Seite 112 des Endberichts)
LB Freianlage (1.000.000 Euro anrechenbare Kosten):
HOAI 2021: 142.942-178.276 Euro
HOAI 202X: 185.011-230.743 Euro (Seite 112 des Endberichts)
Für ausgewählte Leistungsbilder, z. B. Flächenplanungen, wird zudem eine Methode zur „Dynamisierung“ der Honorartafeln angeboten. Die „Dynamisierung“ ist eindeutig definiert und stützt sich auf Indizes des Statistischen Bundesamtes ab.
Der bdla wird die vorliegende Studie als Grundlage für die Formulierung eigener Argumentationshilfen zur Auskömmlichkeit von Honoraren in der Freiraum- und Flächenplanung verwenden.
Die Perspektive von Honorarsachverständigen
Für Honorarsachverständige, die sich relativ oft zur Angemessenheit von vereinbarten Vergütungen äußern müssen, ist damit ein Paradigmenwechsel verbunden. Dies gilt in besonderem Maß für die Vergütung der Leistungsbilder der Flächenplanungen in Teil II der HOAI: seit deren Genese in einem Gutachten von 2012 sind diese Werte unverändert geblieben. Die von den Gutachtern ermittelten Erhöhungen belegen den Preisverfall und sollen diesen mit dem Inkrafttreten einer HOAI-Novelle ausgleichen.
Angesichts der gutachterlich festgestellten eklatanten Anpassungserfordernisse erscheint auch § 60 VgV – ungewöhnlich niedrige Angebote - in einem neuen Licht. Gerade bei Flächenplanungen, aber nicht nur dort, kommen Honorarsachverständige angesichts der nun empfohlenen Tafelwerte nicht mehr umhin, die Angemessenheit der geltenden HOAI-Tafelwerte in Zweifel zu ziehen und bei Angebotsprüfungen entsprechend zu berücksichtigen.
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