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Bundestag beschließt BNatSchG-Novelle und UVP-Modernisierungsgesetz

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Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode hat die Bundesregierung auch die Reformen des Bundesnaturschutzgesetzes sowie das UVP-Modernisierungsgesetz durch das Parlament gebracht.

Die beiden Gesetze dürften noch im Sommer 2017 in Kraft treten.

Am 22. Juni 2017 hat der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Drucksache 18/11939) verabschiedet. Der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses wurde mit einigen wenigen ergänzenden Maßgaben gefolgt. Für Landschaftsarchitekten dürfte die Neufassung des § 44 BNatSchG von Interesse sein. In § 44 „Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten“ von besonderem Interesse sein. Eine konsolidierte Lesefassung des neuen BNatSchG liegt noch nicht vor.

  • bdla-Mitgliedern stellen wir auf Wunsch die Präsentation "Neues Recht und aktuelle Aufgaben der Umweltplanung - Die Novelle des Natur- und Artenschutzrechts" von Dr. Stefan Lütkes (BMUB) vom 12. Mai 2017 zur Verfügung.

Der Bundestag hat am 29. Juni 2017 auch den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (Drucksache 18/11499) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (Drucksache 18/12994) angenommen. Auslöser war die in deutsches Recht umzusetzende europäische UVP-Änderungsrichtlinie. Im Zuge dieses Verfahrens strebte die Bundesregierung auch gleich ein grundlegende „Bereinigung“ des UVPG an. Insofern erfolgen mit dem Gesetzvorhaben substantielle Modifikationen der Planungspraxis. Teile der Reform waren bis zuletzt innerhalb der Bundesregierung strittig. Dieser Dissens hat dazu geführt, dass der Bundestag einen Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD (Drucksache 18/13017) gegen das Votum der Opposition angenommen hat. Mit diesem wird die Bundesregierung aufgefordert, bei der Europäischen Kommission anzufragen, ob die EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung die Möglichkeit eröffnet, bei bestimmten Vorhaben das Erfordernis der Prüfung davon abhängig zu machen, ob das Vorhaben an einem bestimmten Standort verwirklicht werden soll (EMAS-Register).

  • bdla-Mitgliedern stellen wir auf Wunsch die Tagungspräsentation "UVPG 2017 – Die Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie und Konsequenzen für die Genehmigungs- und Zulassungsvorhaben" von Dr. Christof Sangenstedt (BMUB) vom 12. Mai 2017 zur Verfügung.
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