Exklusives Informationsangebot für bdla-Mitglieder und deren Mitarbeiter am 15.09.2017 in Fulda.
Der AK Landschaftsplanung des bdla veranstaltet im Lichte aktueller Rechtsprechung (Eiderstedt-Urteil) ein Werkstattgespräch zu den planungspraktischen Anforderungen des § 19 BNatSchG (Umweltschäden) am 15.09.2017 in Fulda. Zwei Impuls-Geber werden ins Thema kompetent einführen. Teilthemen im Werkstattgespräch sind u.a.: Einleitung zum USchadG / § 19 BNatschG; Überblick zu aktueller Rechtsprechung; inhaltliche Ansprüche an umweltfachliche Unterlagen in Zulassungsverfahren (einschließlich B-Plan-Verfahren); Voraussetzung für die Enthaftung des Vorhabenträgers (u.a. Anforderungen an Erfassung und Bewertung); Funktion der Eingriffsregelung.
Referenten: Dr. Wolfgang Peters (Bosch + Partner), Kerstin Berg (bdla-Fachsprecherin)
Ort: Fulda Hauptbahnhof
Datum: 15.09.2017
Zeit: 11.00 – 13.30 Uhr (Werkstattgespräch), anschließend AK Landschaftsplanung bis ca. 17.00 Uhr
Ansprechpartner:Mario Kahl, Stellv. Bundesgeschäftsführer
Anmeldung: formlos per E-Mail an
Im Vordergrund unseres Gesprächs stehen die gegenseitige Information und der kollegiale Gedankenaustausch zum Thema. Wir freuen uns, wenn Teilnehmer auch an der anschließenden AK-Sitzung teilnehmen (mit weiteren interessanten Themen).
Veranstalter / Kontakt / Anmeldung:
Mario Kahl
Bundesgeschäftsführung
Bund Deutscher Landschaftsarchitekten bdla
Bundesgeschäftsstelle
Wilhelmine-Gemberg-Weg 6, Aufgang A
10179 Berlin
Tel: 0 30/27 87 15 12
Fax: 0 30/27 87 15 10
https://www.bdla.de
- Latitude: 0
- Longitude: 0