Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung. Die Regelungen zur Erhebung, Verwendung und Verarbeitung von Daten betreffen auch Planungsbüros.
Nachfolgend stellen wir Ihnen hoffentlich eine nützliche Informationssammlung zur Verfügung.
Einige Architektenkammern haben lesenswerte Praxishinweise veröffentlicht, bauen das Informationsangebot kontinuierlich aus und bieten spezielle Seminare an:
- Praxishinweis der Bayerischen Architektenkammer zur EU-Datenschutz-Grundverordnung
- 10 HINWEISE ZUM UMGANG MIT DER DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG DS-GVO (MIT MUSTERN), AK NW
- Merkblatt Nr. 275: Datenschutz-Grundverordnung der Architektenkammer Baden-Württemberg
- Orientierungshilfen und praktische Muster der Architektenkammern (Übersicht auf www.architektendatenschutz.de)
Nützliche Tipps und Hinweise sowie praktische Vorlagen für Unternehmen finden sich insbesondere auch auf den Web-Seiten der Landes-Datenschutzbeauftragen und der Industrie- und Handelskammern. Derzeit werden auch täglich weitere hilfreiche Praxishilfen und Muster für Unternehmen im Internet veröffentlicht. Weitere interessante Veröffentlichungen zum Einlesen:
- Das Verarbeitungsverzeichnis Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) (bitkom)
- DSGVO: Diese Pflichten haben Betriebe künftig beim Datenschutz (dhz.net)
- BayLDA DS-GVO Fragebogen zur Umsetzung
- Praxishilfen DS-GVO (u.a. zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten) der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.
Die lesenswerte Broschüre `Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine. Das Sofortmaßnahmen-Paket´ hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht herausgegeben. Sie kostet 5.50 € und kann im Beck-Online-Shop bestellt werden.
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