Im derzeit geltenden Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung erneut das Ziel formuliert, eine Bundeskompensationsverordnung erlassen zu wollen. Bekanntlich war ein entsprechender Versuch in der vorangegangenen Legislaturperiode am starken Widerstand der Bundesländer gescheitert, so dass das neuerliche Ansinnen auch viele Fachleute überraschte.
Mit einem aktuellen Gesetzentwurf bereitet die Bundesregierung nun aber konkret einen neuen, andersartigen Anlauf für eine Bundeskompensationsverordnung vor. Grundlage dafür bildet der Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus. Mit diesem Artikelgesetz soll u.a. das BNatSchG verändert werden.
Im BNatSchG soll eine Ermächtigungsgrundlage für den Bund geschaffen werden, um in der Folge eine Kompensationsverordnung im Einvernehmen von vier Bundesministerien (BMU, BMVI, BMEL, BMWi) ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen zu können. Hierfür soll aber der Anwendungsbereich der Verordnung sehr deutlich verengt werden; vorgesehen ist quasi die Anwendung eines „Bundesbehörden-Modells“ nur für vom Bund ausgeführte Vorhaben.
Die Eckpunkte und Inhalte der eigentlichen Bundeskompensationsverordnung sind noch nicht bekannt. Diese werden im BMU derzeit vorbereitet. Der bdla verfolgt die Entwicklungen mit Interesse und wird sich in die fachlichen wie politischen Beratungen einbringen. Auf der Update-Tagung des bdla am 14./15.03.2019 in Köln wird über den Sachstand berichtet.
Auszug aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung: „Unser Ziel ist, Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst zu vermeiden. Dort, wo dies nicht möglich ist, sind entstandene Beeinträchtigungen wieder auszugleichen, um die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes auf Dauer zu sichern. Wir wollen eine Bundeskompensationsverordnung mit einem vielseitigen Mix qualitativ hochwertiger Maßnahmen schaffen, damit Genehmigungsbehörden Spielraum erhalten, auch bei der Errichtung Erneuerbarer-Energien-Anlagen und beim Netzausbau die Flächeninanspruchnahme möglichst gering zu halten.“
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