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Novellierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts

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Von Hubertus von Dressler

Die im Sommer 2017 verabschiedeten Novellen des Städtebau- und Raumordnungsrechts, des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes sowie weiterer Rechtsgrundlagen beeinflussen in unterschiedlichen Bereichen die tägliche Arbeit von Planern.

Unmittelbarer Anlass für einen Großteil der Gesetzesänderungen war die UVP-Änderungsrichtlinie 2014 der EU. Die Novellierungen wurden von engagierten Mitgliedern des bdla und anderer Verbände intensiv begleitet, um wirksame und praxistaugliche Regelungen im Sinne einer verbesserten Umweltvorsorge und nachhaltigen räumlichen Entwicklung zu erreichen. Schon im Mai 2017 erhielt ein interessiertes Fachpublikum auf der von Bundes-umweltministerium und bdla gemeinsam veranstalteten Tagung in Potsdam ein »Update« aus erster Hand. Nach Verabschiedung der gesetzlichen Änderungen wird es darum gehen, deren planungspraktische Konsequenzen in Fachtagungen zu erschließen bzw. in Fachgesprächen in kollegialem Erfahrungsaustausch zu diskutieren.

Die neuen Gesetze liegen nun also vor. Teilweise stellen in letzter Minute getroffene politische Entscheidungen, wie z. B. das Einfügen eines neuen § 13b in das Baugesetzbuch, die mit der jeweiligen Novelle eigentlich angekündigten Zielsetzungen und auch die im Vorfeld geleistete Arbeit auf den Kopf. Während durch die UVP-Änderungsrichtlinie vor dem Hintergrund eines anhaltend hohen Flächenverbrauchs das Schutzgut »Fläche« neu in die Gesetze eingeführt wird, wird mit dem § 13b ein beschleunigtes Verfahren für das Bauen auf Außenbereichsflächen ohne Umweltprüfung ermöglicht.

Die insgesamt überschaubaren Anpassungen und Neuerungen zeigen besonders beim Naturschutzgesetz, dass im Ansatz nicht das erreicht wird, was angesichts der aktuellen Umweltentwicklungen dem notwendigen Handlungsbedarf entsprechen würde. Während Vorha-benträger, Behörden, Gerichte, Umweltverbände, Gutachter und Teile der Öffentlichkeit sich auf ein paar hundert »planungsrelevante« Arten konzentrieren (und sich zunehmend damit blockieren), verschwinden fast unbemerkt bis zu 80 % der Insekten-Biomasse gegenüber 1989. Landwirtschaftliche Monokulturen prägen ganze Landstriche. Der Verlust landschaftlicher Qualitäten hat ein Ausmaß erreicht, das nicht nur für Arten bedrohlich ist. Längst ist die Zukunft des ländlichen Raums zu einer gesellschaftlich relevanten Schlüsselfrage geworden, zu deren Beantwortung auch ein bewusster Umgang mit Landschaften gehören muss, der das Potential an räumlicher und kultureller Vielfalt und Eigenart offen und kreativ nutzt. Hierzu müssen und können Landschaftsarchitekten ihre Beiträge leisten, auch wenn derzeit der landschaftsplanerische Arbeitsalltag überwiegend durch planungsrechtliche Anforderungen bestimmt wird.

Den Herausforderungen des ländlichen Raums steht der Druck auf die Stadtregionen gegenüber, der neue Planungsstrategien zur Sicherung des Freiraums und seiner Funktionen erfordert. Ein Ansatz könnte es sein, Städte von ihren Rändern her zu denken und diesen Übergangsbereichen gestalterische Qualität zu geben. Weitere Handlungsempfehlungen sind im Weißbuch Stadtgrün zusammengeführt. In der Breite aber bleibt es noch eine große Aufgabe, diese mit Planungsverantwortlichen, Flächenbesitzern, Politik und einer breiten Öffentlichkeit in eine integrierte Stadtentwicklung umzusetzen.

Up to date bei den rechtlichen und fachlichen Entwicklungen sowie Experimentierfreude und Fantasie bei der Gestaltung einer nachhaltigen Raumentwicklung – anspruchsvolle Aufgaben für Landschaftsarchitekten!


Autor: Prof. Hubertus von Dressler, Landschaftsplanung, Landschaftspflege, Hochschule Osnabrück, University of Applied Sciences, Fakultät Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur.

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