Versichert ist gemäß Standardbedingungen zur Berufshaftpflichtversicherung stets "die gesetzliche Haftpflicht für die Folgen von Verstößen bei der Ausübung der im Versicherungsschein beschriebenen Tätigkeiten/Berufsbilder".
In den Standardbedingungen folgt dann eine Aufzählung vieler "mitversicherter" Leistungen; der Begriff "BIM" taucht in den meisten aber bis dato nicht auf.
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