In Baden-Württemberg haben die Ministerien für Finanzen und für Verkehr sowie die beteiligten Kommunalverbände und Kammern ihre Orientierungshilfe "Stundensätze für die Honorierung freiberuflicher Leistungen" überarbeitet.
Das Merkblatt gibt Empfehlungen für die Vereinbarung von Stundensätzen, die auch in Sachsen-Anhalt von Architektenkammer und Ingenieurkammer übernommen wurden. Für Büroinhaber und Projektleiter wird beispielsweise ein Stundenhonorar von 98 Euro angesetzt.
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