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Bundesregierung hat Masterplan Stadtnatur beschlossen

Renaturierung der Lauter, Kirchheim unter Teck, Planung/Foto: Geitz & Partner

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Ziele bleiben hinter dem Weißbuch Stadtgrün zurück.

Die Bundesregierung hat am 06. Juni 2019 den „Masterplan Stadtnatur“ beschlossen. Er enthält ein 26 Punkte umfassendes Maßnahmenprogramm zur Unterstützung der Kommunen. Die Bundesregierung hat ausschließlich in der Zuständigkeit des Bundes liegende Maßnahmen aufgenommen.

Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten begrüßt das Handlungskonzept der Bundesregierung für eine lebendige Stadt. Angesichts der gesellschaftlichen Debatte um den Klimawandel und den dringenden Handlungsbedarf in den Städten hätte der Verband aber für einen ehrgeizigeren Masterplan plädiert.

Zusätzlich brauchen wir ein eigenständiges substantielles Förderprogramm für die grüne Infrastruktur, das die Fortsetzung der erfolgreichen Konzepte sicherstellt.

Till Rehwaldt, Präsident des bdla

Licht und Schatten

Viele Zielsetzungen im Masterplan sind richtig und begrüßenswert. Der bdla sieht bspw. in den geplanten Handlungsempfehlungen und Leitfäden für eine „fachgerechte Planung“ einen interessanten Ansatzpunkt. Eine Initiative zur Förderung des Freiflächengestaltungsplans in Kommunen wäre bspw. ein sinnvoller Baustein im Rahmen der nun anstehenden Konkretisierung. Auch der neue Förderschwerpunkt Stadtnatur im Bundesprogramm Biologische Vielfalt ist im Prinzip richtig, angesichts der geringen Mittelausstattung aber eben nicht viel mehr als ein Feigenblatt.


Grundlegendes Problem des Masterplans ist, dass die Bundesregierung mit ihm eine nur fragmentarische Umsetzung des Weißbuchs Stadtgrün betreibt. Die bereits im Koalitionsvertrag angelegte Verengung des Masterplans auf den Schwerpunkt Arten- und Biotopvielfalt ist fachlich nicht zu rechtfertigen und wird vom bdla und weiten Teilen der Fachwelt kritisch bewertet. Dem Weißbuch Stadtgrün kann die Bundesregierung so zwangsläufig nicht gerecht werden. Es ist offenkundig, dass „Lebendige Städte“, so die Formulierung des Masterplans, erst durch einen multisektoralen, umfassenden Ansatz entstehen können – keinesfalls allein durch ein Umsetzungsprogramm für die Arten- und Biotopvielfalt.

Der bdla hatte bereits im Rahmen der Verbändebeteiligung empfohlen, das Maßnahmenprogramm und insbesondere dessen folgende Umsetzung schwerpunktmäßig an den Potentialen multifunktionaler urbaner Freiräume zu orientieren. Damit wäre der Masterplan fachlich eindeutig anschlussfähig an das Grün- und Weißbuch Stadtgrün sowie das Bundeskonzept Grüne Infrastruktur. Ferner hätte der Masterplan damit auch den aktuellen Empfehlungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen eindeutig entsprochen, der insbesondere in integrierten Konzepten eine Stellschraube für die Förderung der notwendigen Multifunktionalität von Freiräumen sieht.

Knackpunkte bei BauGB-Reform und Städtebauförderung

Zum Schwur in der Bundesregierung kommt es aber in Kürze bei ganz konkreten politischen Projekten, die es nicht einmal in den Masterplan geschafft haben. Zum einen fehlt im Masterplan ein klares Bekenntnis zur Landschaft, Natur und Stadtgrün schonenden nächsten Baugesetzbuchnovelle. Allein die derzeit in der Bundesregierung diskutierte Entfristung des 13 b BauGB würde die wohlfeilen Ankündigungen des Masterplans konterkarieren.

Zum anderen fehlt im Masterplan eine konkrete positive Zielsetzung zur Stärkung von urbanen grünen Infrastrukturen in der laufenden Reform der Städtebauförderung. Diese Reform müsste sich vordringlich an den diversen Schlüsselherausforderungen orientieren. Hierzu zählen Klimaanpassung, Stadtgrün, Umweltgerechtigkeit etc. Daraus folgt eigentlich zwangsläufig, dass der inhaltliche und strukturelle Aufbau der Städtebauförderung künftig so gestaltet wird, dass grüne Infrastrukturen eine angemessene Position im Fördersystem des Städtebaus behalten sowie verlässlich mit entsprechenden Mitteln ausgestattet werden. Die Bundesregierung plant aber offenbar das Gegenteil: das Förderprogramm „Zukunft Stadtgrün“, mit dem es in den vergangenen Jahren erfolgreich gelungen ist, in vielen Kommunen auch komplexe Projekte der Freiraumentwicklung umzusetzen, soll abgeschafft werden.

Till Rehwaldt, Präsident des bdla, fordert die Bundesregierung daher auf, die Entwicklung und Unterhaltung des Stadtgrüns in der Städtebauförderung weiterhin sicherzustellen. „Und zusätzlich brauchen wir ein eigenständiges substantielles Förderprogramm für die grüne Infrastruktur, das die Fortsetzung der erfolgreichen Konzepte sicherstellt.“

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