Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am 04. Juli 2019 entschieden, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI europarechtswidrig sind und somit nicht mehr gelten.
Die Bundesarchitektenkammer hat auf ihrer Webseite Informationsmaterial zum Urteil zusammengestellt, darunter eine Rechtliche Erstauswertung der Entscheidung.
Auch wenn das Urteil nicht das Ende der gesamten HOAI bedeutet, so hat es für Landschaftsarchitekturbüros erhebliche Auswirkungen bei der Vertragsgestaltung und erhöht die wirtschaftlichen Risiken.
Auf dem Seminar des bdla werden der aktuelle Diskussionsstand und die Konsequenzen sowohl für die Büros als auch für den Berufsstand und den bdla erörtert und Aktivitäten abgeleitet. bdla-Justiziar Dr. Sebastian Schattenfroh wird die honorar- und vertragsrechtlichen Konsequenzen erläutern und praktische Hinweise für den Berufsalltag geben. Die politische und berufsständische Einordnung übernimmt Dr. Volker Schnepel, Bundesarchitektenkammer. Er berichtet über den Abstimmungsstand zur HOAI-Reform aus Sicht der Kammern und Verbände.
Termin: Montag, 23. September 2019, 13.00 – 17.00 Uhr
Ort: Tagungszentrum am Hauptbahnhof, Lehrter Straße 68, 10557 Berlin
Teilnahmegebühren:
280,00 € Teilnahmegebühr
70,00 € für bdla-Mitglieder und Mitarbeiter freischaffender bdla-Mitglieder
35,00 € für bdla-Juniormitglieder
Anmeldeschluss: 9. September 2019. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung.
Förderer
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