Von Prof. Dr. Elke Mertens
Die Erkenntnis, dass Grün- und Freiflächen nach ihrer Herstellung dauerhaft zu pflegen, zu unterhalten sind und diese Unterhaltung zu finanzieren ist, hat in den Hochschulen vermehrt zu Angeboten auf diesem Gebiet geführt.
Dabei reicht das Spektrum von Gastvorträgen über die Erweiterung von Modulen zur Pflanzenverwendung und eigenständigen Modulen zum Grünflächenmanagement bis zu Studiengängen mit dem Namen Landschaftsbau oder Landschaftsarchitektur und Grünflächenmanagement. Die Entwicklung scheint dahin zu gehen, die Pflege noch weiter in den Curricula zu verankern.
Hochschulen reagieren auf die aktuellen Ansprüche, die Umsetzung dauert im Allgemeinen einige Jahre. Zum einen müssen Studiengänge geändert werden. Dies wird am ehesten möglich, wenn KollegInnen neu berufen werden, Akkreditierungen anstehen. Änderungen bestehender Studien- und Prüfungsordnungen durchlaufen in der Regel mehrere Stellen in der Hochschule und je nach Änderungsgrad möglicherweise auch die zuständige Stelle des übergeordneten Ministeriums oder der Senatsverwaltung.
Geänderte Studien- und Prüfungsordnungen betreffen zudem erst die sich neu einschreibenden Studierenden, sodass mindestens drei, eher vier oder bis zu einem Masterabschluss fünf Jahre gewartet werden, bis erste AbsolventInnen »auf dem Markt« sind und die Aufgaben erfüllen können. Aufgrund dieser Abläufe und Rechtsansprüche werden Änderungsbemühungen also erst Jahre nach den ersten Überlegungen an den Hochschulen für die Fachwelt und Gesellschaft wirksam.
Autorin: Prof. Dr. Elke Mertens, Landschaftsarchitektin bdla, Fachgebiet Gartenarchitektur/Freiraumpflege, Hochschule Neubrandenburg. Der Text erschien in der bdla-Verbandszeitschrift "Landschaftsarchitekten" 2/2019.
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