Seit Juli 2019 wurde viel über das EuGH-Urteil zur HOAI geschrieben. Die Hauptfrage ist geklärt: Das Mindestsatzgebot in der HOAI ist tot.
Das bedeutet, dass es langfristig keine Möglichkeit mehr geben wird, sich auf den HOAI-Mindestsatz als Sicherheitsnetz zu berufen. Ob der Mindestsatz für aktuell laufende Fälle noch gilt, beschäftigt inzwischen viele Gerichte; aber das betrifft in Wahrheit nur eine kleine Zahl von vor Gericht schwebenden Streitfällen. Für die laufende Planungspraxis ist es wichtiger, sich Klarheit darüber zu verschaffen, wie man mit dieser neuen Situation praktisch umgehen sollte.
Autor: Dr. Sebastian Schattenfroh, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht, Justiziar des bdla. Der Text erschien in der bdla-Verbandszeitschrift "Landschaftsarchitekten" 4/2019.
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