Der Bundesrat hat am 06.11.2020 dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ohne Änderungen zugestimmt. Die Verordnung wurde am 07.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit kann die geänderte HOAI wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Die neue HOAI bietet einen Orientierungsrahmen für die Kalkulation der Honorare für Architekten und Ingenieure. Verbände und Kammern der Architekten und Ingenieure hätten jedoch sich gewünscht, dass in der neuen HOAI deutlich gemacht würde, dass die Honorare auch in Zukunft angemessen sein müssen. Dies ist mit Abstrichen gelungen. Zwar nicht in der Verordnung selbst, sondern in deren Begründung und in der Ermächtigungsgrundlage zum Erlass der HOAI finden sich deutliche Hinweise zur Angemessenheit von Honoraren.
Dr. Volker Schnepel, Leiter der Rechtsabteilung der Bundesarchitektenkammer, informiert im Deutschen Architektenblatt, welche wesentlichen Änderungen zu erwarten sind.
Serviceleistungen des bdla
Exklusiv für seine Mitglieder bereitet der bdla folgende Serviceleistungen zur Novellierung der HOAI vor:
- Erlass des BMI zur HOAI 2021 mit Erläuterung der Verordnungsänderungen
- Online-Seminar am 19. Januar 2021 zur Einführung der neuen HOAI mit Dr. Sebastian Schattenfroh, Justiziar des bdla
- Analyse der wesentlichen Änderungen der HOAI 2021 mit Relevanz für Landschaftsarchitekten
- Aktualisierung der bdla-Musterverträge an die HOAI 2021
- Versand gedruckter Exemplare der HOAI 2021 an die Mitglieder des bdla
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