Am 1. Januar 2021 tritt die novelllierte HOAI in Kraft. Über die Neuerungen der Honorarordnung und ihre Auswirkungen berichtet Dr. Sebastian Schattenfroh, Justiziar des bdla, in einem Online-Seminar.
Dienstag, 19. Januar 2021
09.15 - 12.15 Uhr
Dr. Schattenfroh wird auch die Änderungen an den Muster-Architektenverträgen des bdla erläutern, die von ihm derzeit an die neue Rechtslage angepasst werden.
Anmeldeschluss: 12. Januar 2021
Teilnahmegebühren
- Teilnahmegebühr 140.00 EUR
- bdla-Mitglieder 70.00 EUR
- Mitarbeiter freischaffender Mitglieder 70.00 EUR
- bdla-Juniormitglieder 35.00 EUR
Stornobedingungen
Für Tagungsanmeldungen, die nicht bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurückgezogen werden, müssen die Kosten voll berechnet werden. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist möglich. Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl behält sich der bdla vor, die Veranstaltung abzusagen.
Fortbildung
Teilnehmer erhalten eine Fortbildungsbescheinigung. Die Anerkennung als Fortbildung wird bei den Architektenkammern Nordrhein-Westfalen und BadenWürttemberg beantragt. Die Architektenkammern Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen erkennen Fortbildungen des bdla i. d. R. ebenfalls an.
Förderer
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