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Arbeitskreis Landschaftsplanung: Praxisfragen an die Bundeskompensationsverordnung

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Die 91. Sitzung des AK Landschaftsplanung am 24. April 2020 fand mit fast allen Arbeitskreismitgliedern im virtuellen Teamraum statt. Es war ein erfolgreiches und ergebnisreiches Treffen. Wenngleich deutlich wurde, dass das ehrenamtliche Engagement doch auch sehr vom persönlich bereichernden face-to-face-Miteinander lebt und dieses in Pandemiezeiten vermisst wird.

Die Bundeskompensationsverordnung kommt! Trotz (oder vielleicht wegen der) Coronakrise ist der BKompVO-Entwurf der Bundesregierung im parlamentarischen Verfahren ohne Änderung geblieben. Kerstin Berg berichtete vom Sachstand und der absehbaren Veröffentlichung der VO im Mai 2020. Hierzu hatte sie Hintergrundgespräche mit dem zuständigen BMU-Referatsleiter Dr. Stefan Lütkes geführt. Helge Herbst führte mit einem Implus in die Diskussion um die fachlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen in Folge der neuen BKompVO ein.

Gegenstand der Diskussion waren u. a. die dringend benötigten und in Bearbeitung befindlichen "Übersetzungsschlüssel" für die Kartierungen. Ferner ging es um die Fragen der Berufspraxis zu dem vom BMU in Aussicht gestellten Handlungsleitfaden zur Verordnung. Es wurde ein AG gebildet, die sich mit den drängenden Fragen zur Angebots- und Vertragsgestaltung bezüglich der Anwendung der BKompVO beschäftigt. Ziel ist eine zeitnahe Veröffentlichung des bdla dazu.

In der vorangegangenen Sitzung wurde die Idee für eine Broschüre entwickelt. Martin Janotta stellte seine Überlegungen zum Thema "Umweltbezogenes Genehmigungsmanagement" vor. Der AK erörterte intensiv die diversen Facetten dieser anspruchsvollen Beratungsleistung. Vereinbart wurde auch hier, in einer AG die Vorarbeiten aufzunehmen und einen überarbeiteten Textentwurf zu erstellen.

Als Gast berichtete Dr. Johannes Gnädinger über eine Projekt-idee aus Bayern. Hierbei geht es um ein Modellvorhaben unter dem Titel "Landschaftsplan reset". Darüber hinaus wurden der Stand der BauGB-Novelle sowie die Perspektiven des Insektenschutzgesetzes besprochen.


Quelle: bdla-Verbandszeitschrift "Landschaftsarchitekten" 2/2020

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