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Arbeitskreis Landschaftsplanung: Mustervertrag auch für die Umweltplanung

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Der Arbeitskreis Landschaftsplanung hatte sich am 15. Februar 2019 in Berlin eingefunden, um ein ausführliches Fachgespräch zu "Werkverträgen in der Umweltplanung" mit dem bdla-Justitiar Dr. Sebastian Schattenfroh zu führen.

Die Arbeitskreismitglieder informierten Dr. Sebastian Schattenfroh über ihre Tätigkeitsgebiete. Sie stellten dar, in welchen Bereichen und bei welchen Auftraggebern eigene Vertragsgrundlagen zur Anwendung kommen oder kommen könnten. Deutlich wurde, dass es neben dem klassischen Fall – die Vertragsgrundlage wird vom AG vorgelegt – viele potentielle Anwendungsfälle für ein neues Vertragsmuster des bdla auch im Bereich der Landschafts- und Umweltplanung gibt.

Der Justiziar wird in der Folge einen Mustervertrag für die Landschafts-/ Umweltplanung entwerfen und baldmöglichst zur Diskussion stellen. Ferner sollen auch Regelungen und Vorschläge zu Nachauftragnehmer-Vereinbarungen geprüft werden – eine Thematik, die sowohl für die Freiraum- wie für die Landschaftsplanung von erheblicher Bedeutung ist.

Gudrun Rentsch stellte die Ergebnisse einer umfassenden Analyse der Anwendungspraxis zum § 13b BauGB vor. Florian Mayer, Referatsleiter vom Bundesamt für Naturschutz, ergänzte die Informationen aus dem BfN. Der Arbeitskreis bat Gudrun Rentsch, auf der Basis ihrer Vorarbeiten und in Folge der Tagung "Update 2019. Landschafts- und Umweltentwicklung" am 14. und 15. März 2019 in Köln ein aktuelles Argumentationspapier zum § 13b BauGB zu entwickeln. Damit sollen im Vorfeld der anstehenden BauGB-Reformen Gespräche mit politischen Entscheidern geführt werden.

Prof. Hubertus von Dressler informierte, dass an der Veranstaltungskooperation "Besondere Fachkunde Umweltbaubegleitung" zwischen der Hochschule Osnabrück und dem bdla in der bewährten Form festgehalten wird. Der Arbeitskreis unterstützte folglich die Planung, die nächste UBB-Fortbildung Anfang 2020 durchzuführen.


Quelle: bdla-Verbandszeitschrift "Landschaftsarchitekten" 2/2019

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