Die Bundesregierung hat eine Verordnung (19/17344) über die Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung (BKompV) vorgelegt.
Mit dieser soll die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung für Bundesvorhaben, bei gleichzeitiger Wahrung hoher naturschutzfachlicher Standards vereinheitlicht, beschleunigt und transparent gemacht werden.
Der Bundestag muss der Verordnung gemäß Paragraph 15 Bundesnaturschutzgesetz noch zustimmen - die Beratungen finden derzeit statt und sollen bis Ende März abgeschlossen sein.
- Latitude: 0
- Longitude: 0