Erste Werkstatt Junge Landschaftsarchitektur am 2. März 2020 erfolgreich gestartet
Ende Februar 2020 ging auf der bdla-Webseite das Gründerforum online, ein weiteres Angebot für den webbasierten kollegialen Ratschlag und die Diskussion aktueller Fragestellungen.
Das Besondere am Gründerforum ist die Zielgruppe, die jungen Landschaftsarchitekten bzw. Existenzgründer. „Es ist unser Ziel, jungen Absolventen auf dem Weg in die Selbstständigkeit zu helfen und weiterhin natürlich auch das Interesse für eine aktive Mitwirkung im Verband zu wecken", sagt Franz Reschke (37), Büroinhaber, Mitglied des bdla-Präsidiums und Leiter der Arbeitsgruppe Junge Landschaftsarchitekten im bdla. „Der Austausch untereinander ist hilfreich und wertvoll. Warum sollte denn jeder die Fehler des anderen wiederholen? Mit der Ansprache der Jungen gewinnt der bdla auch an Anziehungskraft auf Absolventen und Berufsanfänger.“
Erste Werkstatt Junge Landschaftsarchitektur
Ein weiteres Angebot für junge Landschaftsarchitekten und Existenzgründer offerierte der bdla am 2. März 2020 mit seiner Einladung zur ersten Werkstatt Junge Landschaftsarchitektur in Kassel. 25 Teilnehmer folgten den Ausführungen von Edgar Haupt, aufBau Marketing und Coaching, Köln. Im vierstündigen Seminar stellte er seine Erkenntnisse und Erfahrungen zum Thema "Jung und selbstständig. Planungsbüro 2030" vor, die zur Debatte nahezu herausforderten.
Fragen nach Wissenstransfer tauchten auf, nach effektiven Bürostrukturen und Selbstorganisation, nach Mitarbeiterführung und Büroübernahme, Qualität kleiner Büros. So viele Themen, deren Vertiefung einer Folge-Werkstatt bedürfen, darüber waren sich die Anwesenden im Klaren.
Arbeitsgruppe Junge Landschaftsarchitekten
Auf der anschließenden Sitzung der AG wurde beschlossen, die für 2021 geplante Ausstellung zu junger Landschaftsarchitektur in Erfurt, im Rahmen der BGUA zu zeigen. Das Projektteam wird zeitnah organisatorische Fragen klären und die Auslobung vorbereiten. Anlässlich der Ausstellung soll in der bdla-Verbandszeitschrift ein Themenschwerpunkt Berufsnachwuchs erscheinen.
Und wer sich nun fragt, wer junger Landschaftsarchitekt ist, für den hat die AG sich auf eine Definition verständigt: ein Büroinhaber, Landschaftsarchitekt unter 40 Jahren und /oder bis zehn Jahre nach Kammereintritt.
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