Bereits in seiner Stellungnahme zum Baulandmobilisierungsgesetz vom 1. Juli 2020 hat sich der bdla vehement gegen eine Verlängerung des § 13b BauGB ausgesprochen. Dies geschah in großem Einvernehmen mit praktisch allen Fach-, Planungs- und Umweltverbänden. Aktuell hat der NABU eine Online-Petition an den Deutschen Bundestag gestartet, in der gefordert wird, §13b BauGB aus dem Gesetzesentwurf zu streichen.
Durch Paragraf 13b BauGB, der 2017 eingeführt wurde und bis Ende 2019 befristet war, entstehen im beschleunigten Verfahren Wohngebiete auf der „grünen Wiese“. Dabei werden frühzeitige Bürgerbeteiligung, Umweltbelange und eine nachhaltige Siedlungsentwicklung weitgehend ausgehebelt. Zugleich wurde mit dem 13b nicht das erreicht, was ursprünglich beabsichtigt war, wie eine Untersuchung des Umweltbundesamtes feststellt: „Die vom Gesetzgeber mit der Einführung des § 13b BauGB verbundenen Zielsetzungen, substanziell neues Wohnbauland zur Minderung der bestehenden Wohnungsnot in wachsenden Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten zu schaffen, werden jedoch nicht erreicht. […] Überdies sind die Verfahren mit teilweise umfangreichen Eingriffen in den Naturhaushalt verbunden, u.a. durch die Inanspruchnahme strukturreicher und ökologisch hochwertiger Ortsrandstrukturen. In den Verfahren werden wesentliche Elemente zur Sicherung der materiellen und prozessualen Qualität der Bebauungsplanung mit dem Verzicht auf Umweltprüfung und Eingriffsregelung außer Kraft gesetzt.“ (Umweltbundesamt, Texte 93/2020).
Der NABU bittet um Unterstützung bzw. Zeichnung der Online-Petition.
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