Exklusiv für die Mitglieder des bdla wurde vom Justiziar des bdla Dr. Sebastian Schattenfroh eine Checkliste zur Bekanntmachung EU-weiter Vergabeverfahren von Planungsleistungen erstellt.
Die Checkliste ist als Hilfestellung gedacht, um Wissen und Problembewusstsein zu vermitteln, ob die jeweilige konkrete Ausschreibung fehlerhaft ist und wie man sich als Bieter dann verhalten sollte. Zum anderen soll vermittelt werden, wo und wie man Bewerbungen und Angebote besser ausgestalten kann, damit die Zuschlagschancen steigen.
Die Anmerkungen gelten streng juristisch betrachtet jeweils nur für die EU-weiten Ausschreibungen oberhalb des EU-Schwellenwerts. Da sich die Anmerkungen aber auf die zentralen Themen konzentrieren, kann man als Faustregel sagen, dass die meisten dieser Anmerkungen weitgehend auch für Vergaben unterhalb des EU-Schwellenwerts gelten. Allerdings haben die Vergabestellen dort größere Gestaltungsfreiheiten, so dass dort je nach Einzelfall eine nähere Überprüfung erforderlich sein kann.
Die Checkliste nebst kommentiertem Formular "Auftragsbekanntmachung" steht im Mitgliederbereich zum Download zur Verfügung.
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