Exklusiv für die Mitglieder des bdla hat Verbandsjustiziar Dr. Sebastian Schattenfroh die Musterverträge des bdla für Freianlagenplanung, Landschaftsplanerische Leistungen und Nachunternehmer-Beauftragung auf die HOAI 2021 angepasst.
Sie sind das Ergebnis eines intensiven Abstimmungsprozesses mit engagierten Mitgliedern des bdla.
Wichtiger denn je: eindeutige Honorarvereinbarungen
Die Musterverträge des bdla sind vor allem auch ein wichtiges Instrument, wenn es darum geht, die Honorierung der Planungsleistungen eindeutig zu regeln.
Bereits im Rahmen des Online-Seminars des bdla zur HOAI 2019 am 19.01.2021 machte Dr. Sebastian Schattenfroh deutlich, dass es wichtiger denn je ist, klare Honorarvereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in Textform zu schließen. Dies liege im Interesse beider Vertragspartner, denn klare Verhältnisse vermeiden Streit, so Dr. Schattenfroh. Auch müsse sich jeder im Klaren sein, dass es nachträgliche Anpassungen des Honorars allein unter Berufung auf den Mindestsatz nicht mehr geben wird.
Die neuen Vertragsmuster stehen den Mitgliedern des bdla im internen Bereich der Website zum Download zur Verfügung.
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