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Osterpaket zu Energiewende und Planungsbeschleunigung beschlossen

Foto: Gerold Rosenberg, Wikimedia, Lizenz CC 3.0

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Eine Reihe von Gesetzesanpassungen, das sogenannte Osterpaket der Bundesregierung, sind abschließend am 8. Juli 2022 vom Bundesrat gebilligt worden.

Konkret novelliert wurden unter anderem das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) sowie das Baugesetzbuch (BauGB). Das neue Wind-an-Land-Gesetz (WaLG) ist ebenfalls Bestandteil des Osterpaktes.

Darüber hinaus werden das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) sowie das Raumordnungsgesetzes (ROG) - Artikelgesetz unter anderem zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) - angepasst.

Erwähnenswert ist unter anderem die engere Verzahnung von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren (ROG § 15/§ 49 UVPG) oder das Einbeziehen von Landschaftsschutzgebieten bei der Suche nach Flächen für den Windenergieausbau (BNatschG § 26).

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das EEG-Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Einige Passagen treten direkt am Tag darauf bzw. in einigen Wochen und Monaten in Kraft, das Gesetzespaket im Übrigen dann am 1. Januar 2023.

Der bdla begleitet eng die vorgenannten Gesetzesinitiativen, erörtert diese unter anderem im Arbeitskreis Landschaftsplanung für den Berufsstand und thematisiert wesentliche Elemente in seiner zweitägigen Tagung „Update 2022. Landschafts- und Umweltplanung“ am 20./21.10.22.

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