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Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz fortgeschrieben

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Das Bundes-Klimaschutzgesetz gibt Deutschland ehrgeizige nationale Klimaschutzziele vor. Um diese zu erreichen, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz einen weiterentwickelten Gesamtentwurf des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz veröffentlicht.

Das Aktionsprogramm ist mit der beachtlichen Summe von 4 Mrd. € bis 2026 ausgestattet. Das Handlungsprogramm wurde nach einer ersten intensiv angelegten Beteiligungsphase, bei der sich auch der bdla einbrachte, erneut überarbeitet. Einige relevante und innovative Forderungen des bdla wurden in das Aktionsprogramm überführt. 

© BMUV/Espen Eichhöfer

Die vom bdla vorgeschlagene Verknüpfung und Abstimmung mit dem Bundesprogramm „Blaues Band plus“ wurde im Kapitel „Naturnaher Wasserhaushalt mit lebendigen Flüssen, Seen und Auen“ in das Aktionsprogramm aufgenommen.

Das Förderprogramm „KlimaWildnis – Sicherung von kleineren Flächen mit eigendynamischer Entwicklung“ wird vom bdla ausdrücklich begrüßt. Hier wurde, wie vorgeschlagen, eine Mindestflächengröße neben der Maximalflächengröße für eine Förderfähigkeit definiert.

Im Kapitel „Natürlicher Klimaschutz auf Siedlungs- und Verkehrsflächen“ wird durch eine Verbesserung der Standortverhältnisse bestehender Stadtbäume der Fördergegenstand erweitert. Der Umbau im Bestand wird Regelungsgegenstand der Förderrichtlinie sein. Zusätzlich wird es zukünftig eine finanzielle Förderung für Städte und Kommunen bei der Erstellung von Straßen- und Stadtbaumkonzepten geben. In Bezug auf eine Umsetzung und Weiterentwicklung der „wassersensiblen Stadt“ wird eine Anpassung der technischen Regelwerke und rechtliche Vorgaben als zentraler Faktor des Gelingens vorangetrieben.

Das Aktionsprogramm enthält mit 64 Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern eine Fülle von Zielen und Schritten, die aus Sicht des bdla sehr zu begrüßen sind. Leider sind manche Maßnahmen im Aktionsprogramm nur sehr vage formuliert. Im nächsten Schritt wird der Gesamtentwurf nun in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben. Die finale Fassung des Aktionsprogramms soll im März 2023 vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Weiterführende Informationen sind auf der Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zu finden.

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