Der bdla möchte auf die unterstützenswerte Umfrage des Sachverständigen Dieter Pfrommer zu den Tafelwerten der Flächenplanungen in Teil 2 der HOAI aufmerksam machen. Für die derzeit laufende Novellierung der HOAI wären belastbare Daten zur Begründung einer Anpassung der Tafelwerte von großem Wert.
Die Umfrage bis 2. Mai 2023 bezieht sich auf die Leistungsbilder Landschaftsplan, Grünordnungsplan, Landschaftsrahmenplan, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Pflege- und Entwicklungsplan sowie Umweltverträglichkeitsstudie als landschaftsplanerische Beratungsleistung.
Für die Teilnahme laden Sie bitte die Erhebungsformulare und ein Hintergrundpapier mit folgendem Link herunter:
Erläuterung:
Im Zuge der Novelle für die HOAI 2021 sind die Tafelwerte der Flächenplanungen in Teil 2 der HOAI, die mit der Neufassung der HOAI 2013 angepasst worden waren, unverändert geblieben. Die Kostenentwicklung der hierfür tätigen Büros steigt seit diesen mittlerweile über 10 Jahren stetig an. Aktuell ist zu bezweifeln, ob die Tafelwerte für Grundleistungen der Leistungsbilder der Flächenplanungen noch auskömmlich bemessen sind.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen – ArchLG -, seit 19.11.2020 in Kraft - wurde die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage der HOAI neu gefasst und dabei für die Tafelwerte der HOAI klargestellt, dass „bei der Bestimmung der Honorartafeln … zur Ermittlung angemessener Honorare den berechtigten Interessen der Ingenieure und Architekten und der zur Zahlung Verpflichteten Rechnung zu tragen ist. Diese sind an der Art und dem Umfang der Aufgabe sowie an der Leistung des Ingenieurs oder Architekten auszurichten.“
Mit dem im ArchLG 2020 enthaltenen Angemessenheitsgebot ist den Honorarspannen der Leistungsbilder eine Maßgabe unterstellt, künftige Ermittlungen von Tafelwerten in der HOAI derart zu treffen, dass eine unauskömmliche Vergütung auszuschließen ist.
Im Koalitionsvertrag 2021 - 2025 zwischen SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und der FDP ist das Ziel weniger präzise formuliert: „Wir wollen die Honorarordnung für Architekten (HOAI) reformieren und die Leistungsbilder anpassen.“ Hinsichtlich einer Reform der Regelungen, insbesondere der Anpassung der Leistungsbilder in der HOAI, ist die Arbeit bereits im Gange. Eine vom BBR begleitete Gutachtergruppe kümmert sich um eine Modernisierung von allgemeinen Regelungen sowie der Leistungsbilder der HOAI. In einer weiteren Stufe soll dann ab Mitte des Jahres 2023 im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) von einer weiteren noch zu beauftragenden Gutachtergruppe untersucht werden, ob die Tafelwerte der Honorartafeln angepasst werden müssen. Die Ergebnisse der Umfrage sollen gegenüber den politischen Handlungstragenden im weiteren Verlauf der HOAI-Novellierung kommuniziert werden.
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