Zusammen mit weiteren Planer-, Sozial- und Umweltverbänden sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren hat der bdla einen Appell gegen die Einführung des sogenannten "Bau-Turbos" im Städtebaurecht mitgezeichnet.
Anlässlich der heutigen ersten Lesung im Deutschen Bundestag fordert ein gemeinsames Verbändepapier im Zuge des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens die ersatzlose Streichung des § 246e aus dem Kabinettsbeschluss zur Novellierung des BauGB. Der geplante Paragraf soll weitreichende Abweichungen von bestehenden Vorschriften ermöglichen, um den Wohnungsbau in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu beschleunigen. Diese Sonderregelung soll zunächst bis zum 31.12.2027 gelten. Aus Sicht der Mitzeichner:innen droht der § 246e jedoch Bodenspekulation zu fördern, wertvolle Grünflächen zu zerstören, den Anstieg der Mieten zu beschleunigen und soziale Ungleichheit zu verstärken. Ein nachhaltiges Flächenmanagement ist ebenfalls nicht zu erkennen.
Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist dringend notwendig, muss aber im Einklang mit gesellschaftlichen Belangen und dem Schutz der Umwelt erfolgen. Dies erfordert umfassende Ansätze, die soziale, klimatische und ökologische Aspekte berücksichtigen. Anstelle des ungeplanten Neubaus auf unversiegelten Flächen sollte der Schwerpunkt auf der nachhaltigen und klimagerechten Innenentwicklung, der Sanierung und Umnutzung im Bestand und der intelligenten Nachverdichtung liegen.
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