Nun ist es amtlich: Die EU-Kommission hat Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Gerichtshof eingereicht.
Die Klageschrift wurde am 28.06.2017 dem Bundeswirtschaftsministerium zugestellt. Nach Auffassung der Kommission verstößt die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) gegen EU-Recht.
Der bdla setzt sich gemeinsam mit Kammern und Verbänden der Architekten und Ingenieure weiterhin für einen Fortbestand der HOAI ein. Eine Entscheidung des EuGH ist innerhalb von zwei Jahren zu erwarten. Der bdla informiert fortlaufend über die Entwicklung.
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