Ein neuer "Masterplan Stadtnatur" soll die Rahmenbedingungen für Natur in der Stadt deutlich verbessern.
Einen entsprechenden Entwurf hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze vorgelegt. Sie schlägt darin 19 Maßnahmen des Bundes vor, die die Arten- und Biotopvielfalt in unseren Städten fördern. Der Entwurf wird nun innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
Schon im Koalitionsvertrag der Bundesregierung war dieser Masterplan zur Umsetzung des Weißbuchs „Grün in der Stadt“ für die Arten- und Biotopvielfalt in den Städten angekündigt worden. Die Verfasser stecken sich damit in Teilen ehrgeizige Ziele. Das Programm reicht von der rechtlichen Stärkung von grüner Infrastruktur in der Städtebauförderung über die Initiierung einer bundeseinheitlichen Konvention zu Grünraumversorgung und Erholungsvorsorge bis hin zu einer Initiative zur Einbeziehung von Naturschutzanliegen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Aus Sicht des bdla sind bspw. die Zielsetzungen einer rechtlichen Verankerung der verbindlichen Landschaftsplanung auf kommunaler Ebene sowie eine Stärkung der Grünordnungsplanung als Grundlage für eine qualifizierte Bebauungsplanung begrüßenswert. Kritisch wird man prüfen müssen, warum der Masterplan überwiegend - dabei durchaus sehr wünschenswerte – Ziele des urbanen Naturschutzes anführt.
Ein „Maßnahmenprogramm der Bundesregierung für eine lebendige Stadt“, so der selbst gewählte Titel, sollte thematisch umfassender sein. So könnte bspw. eines der wichtigsten Handlungsfelder des Weißbuches Stadtgrün von 2017, die multifunktionale Qualifizierung und Gestaltung von Grünräumen, eindeutiger gewürdigt und umfassend operationalisiert werden.
Der Masterplan befindet sich bereits in der Ressortabstimmung der Bundesregierung. Im Gespräch mit dem bdla Mitte August hatte Staatssekretär Jochen Flasbarth eine Anhörung der Verbände angekündigt. Der bdla bereitet seine Position zum Masterplan bereits vor und wird die Fachkompetenz von Landschaftsarchitekten in die anstehenden Beratungen einbringen.
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