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Kostengruppe 540 - Leistungspflichten und Honorarfragen

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In fast jeder größeren Freianlage befinden sich technische Anlagen – Stromleitungen, Wasserleitungen, Lampen, Kanäle und anderes.

Häufig sind dies auch Anlagen, die gar nichts mit der Freianlage zu tun haben, sondern diese nur queren und Häusern oder anderen Bauwerken dienen. Bei der Planung der Freianlage muss man sich unweigerlich mit diesen Anlagen befassen, auch wenn die technischen Einzelheiten von einem Fachplaner bearbeitet werden.

Obwohl all dies eigentlich selbstverständlich ist, ist in den vergangenen Jahren eine Diskussion entstanden, ob die Kostengruppe 540 (Technische Anlagen in Außenanlagen) beim Honorar der Freianlagenplanung anrechenbar ist.


Autor: Dr. Sebastian Schattenfroh, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht, Justiziar des bdla. Der Text erschien in der bdla-Verbandszeitschrift "Landschaftsarchitekten" 4/2016.

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