Die Grundleistungen und ihre Teilleistungen gem. §39 (3) und Anlage 11.1 HOAI. Mit der Fassung der HOAI 2013 wurde das Leistungsbild der Freianlagen in den Leistungsphasen angepasst. Den Leistungsphasen sind 62 Teilleistungen zugeordnet. Die Leistungsphasen sind mit Prozentsätzen bewertet. Eine Gewichtung der Teilleistungen lehnte der Verordnungsgeber bislang ab.
