Die EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit der Auftragswertberechnung bei Planungsleistungen eingeleitet.
Das Vertragsverletzungsverfahren sei „ohne Vorwarnung“ eingeleitet worden, ein Pilotverfahren werde nicht vorgeschaltet, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Anders als in vorangegangenen Fällen ist kein konkreter Fall Aufhänger für das Verfahren. Angegriffen wird vielmehr unmittelbar die Regelung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV („gleichartige Leistungen“).
BAK sowie weitere Verbände und Institutionen setzen sich entschieden dafür ein, gegenüber der EU-Kommission nicht nachzugeben und, falls erforderlich, beim Europäischen Gerichtshof eine Klärung herbeizuführen. Um diesem Anliegen Nachdruck zu verleihen, haben BAK, AHO und BIngK ein Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Altmaier gerichtet. Auch die kommunalen Spitzenverbände wenden sich deutlich gegen die Zielsetzung der EU-Kommission.
- Latitude: 0
- Longitude: 0