Die Bundesregierung hat im August 2019 ein Wohn- und Mietenpaket beschlossen. Geplant sind zusätzliche Mittel in Höhe von 100 Mio. Euro für einen Investitionspakt zur Reaktivierung von Brachflächen.
Zugleich soll bis Ende 2019 ein Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuchs (BauBG) vorgelegt werden, auf der Grundlage der Handlungsempfehlungen der Baulandkommisssion.
Unter anderem ist eine Verlängerung des § 13b BauBG vorgesehen, die der bdla entschieden ablehnt. Die Gründe hat bdla-Präsidiumsmitglied Gudrun Rentsch auch in politischen Gesprächen dargelegt.
Städtebauliche und ökologische Fehlentwickungen im ländlichen Raum
Mit dem § 13b BauBG wird keineswegs das Ziel erreicht, durch verdichtetes, flächensparendes und nachhaltiges Bauen günstige Wohnungen dort zu schaffen, wo der Mangel an Wohnraum am größten ist: in den Ballungsräumen und Stadtumlandbereichen. Vielmehr werden bauliche Fehlentwicklungen an den Siedlungsrändern in ländlichen Regionen weiter befördert - zulasten der Innenentwicklung und einer Wiederbelebung der Ortskerne.
Der § 13b BauGB trägt so nicht unerheblich zum dauerhaften Verlust an Biodiversität und der anhaltend hohen Inanspruchnahme an Fläche und unversiegeltem Boden bei. Zudem steht er in deutlichem Widerspruch zu Zielen und Vorschriften auf europäischer und nationaler Ebene.
bdla lehnt Verlängerung § 13b BauBG entschieden ab
Gudrun Rentsch: "Der bdla lehnt eine Verlängerung des § 13b entschieden ab. Benötigt werden wirksame und zukunftsfähige Strategien zur Deckung des dringenden Wohnraumbedarfs sowie geeignete Steuerungsinstrumente für nachhaltiges, ressourcenschonendes und sozialverträgliches Bauen."
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