Das Bundeskabinett hat am 4. September 2019 auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze das "Aktionsprogramm Insektenschutz" beschlossen.
Es handelt sich um das bisher umfangreichste Maßnahmenpaket der Bundesregierung zum Schutz von Insekten und ihrer Artenvielfalt. Mit konkreten Maßnahmen in neun Handlungsbereichen adressiert das Programm wesentliche Ursachen des Insektensterbens. Ziel ist eine Trendumkehr beim Rückgang der Insekten und ihrer Artenvielfalt.
Die Bundesregierung hat die neun Handlungsbereiche mit mehr oder weniger konkreten Maßnahmen unterlegt. Handlungsfelder und Maßnahmen des Aktionsprogramms sind u.a.:
- Verbindliche Vorgaben durch ein Insektenschutz-Gesetz und parallele Rechtsverordnungen mit Änderungen im Naturschutzrecht, Pflanzenschutzrecht, Düngerecht sowie Wasserrecht
- Schutz und Wiederherstellung von Insektenlebensräumen in allen Landschaftsbereichen und in der Stadt – insbesondere von Saum- und Randbiotopen
- Verbesserung des Insektenschutzes an Gewässern mit einer Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes und durch die Renaturierung von Gewässern und Auen
- Maßnahmen zur Eindämmung des Staubsaugereffekts auf Insekten durch Licht
- Insektenschutz in den Planungsverfahren stärken
- Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen im Hinblick auf ihre Wirksamkeit für den Insektenschutz verbessern
Weitere Informationen auf der Webseite des Bundesumweltministeriums.
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