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Abschuss von Wölfen: Anhörung zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes

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Am 9. Dezember 2019 fand im Umweltausschuss des Bundestages die erste Anhörung zum Änderungsvorschlag des Bundesnaturschutzgesetzes statt.

Im Zentrum standen die geplanten erweiterten Ausnahmeregelungen beim Naturschutz zum Abschuss von Wölfen.

Rechtsanwalt Professor Martin Gellermann wies darauf hin, dass die Erweiterung des Ausnahmegrundes sämtliche besonders geschützte Tierarten wie Luchs, Wanderfalke oder Fischadler beträfe, wann immer sie hinreichend gewichtige Schäden im Bereich eines freizeit- oder hobbymäßigen Betätigungsfeldes verursachen.

Die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Professor Beate Jessel, sah in der geplanten Gesetzesänderung einen Beitrag zu einem unions- und verfassungskonformen Ausgleich zwischen Artenschutz einerseits und den Interessen insbesondere der Nutztierhalter andererseits. Bund und Länder müssten Weidetierhalter beim Schutz ihrer Tiere vor dem Wolf unterstützen und dies finanziell auskömmlich fördern.

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